Nach den aktuellen Empfehlungen der deutschen Geselschaft für Kinderchirurgie ist eine komplette Vorhautentfernung im Säuglings- und Kleinkindesalter sehr selten und nur in Ausnahmefällen medizinisch indiziert. Die Erkankung der Vorhaut kann nicht über das Vorliegen einer Enge per se definiert werden, sondern nur durch das Vorliegen von Beschwerden mit Krankheitswert. Zu dem ist eine Vorhautverengung im Kleinkindesalter physiologisch.

Beschneidungen/Sunnat/Khittan werden von mir nach Vollendung des 1. Lebensjahr in Narkose durchgeführt (nach dem sog. Beschneidungsgesetz in Deutschland). Die gesetzlichen Krankenkasse übernehmen hier für die Kosten nicht. Im Rahmen von Einzelprüfungen wird die Indikation zur Operation, mittels Anforderung von Operationsberichten, Bilddokumentationen und Histologiebefunden streng geprüft. Eine Änderung der Diagnose ist somit zwecklos.

Die weiteren Einzelheiten,  wie OP-Techniken, Nachsorge und Narkose sowie Kosten werden mit Ihnen im persönlichen Gespräch sehr ausführlich besprochen.

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